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aus Sand, Geröllen oder (selten) Blöcken bestehende Uferzone eines Sees oder Meeres.
Der generalisierte marine Sandstrand einer gezeitenschwachen Flachküste umfasst vom Meer zum Land a) den von der Brandung überspülten nassen Strand (der Bereich einer Sandschorre, der wenigstens zeitweise über dem Wasserspiegel liegt und als Teilbereich der Schorre noch nicht zum eigentlichen Strand gerechnet wird), b) den uferparallel verlaufenden Strandwall (der Bereich, auf dem regelmässig Schwall und Sog alternieren und durch das damit verbundene Wechselspiel von Sedimentakkumulation und -erosion einen zum Land hin ansteigenden und vom Material her nach oben gröber werdenden Hang oder Wall bilden) und c) den trockenen Strand (nur noch gelegentlich überfluteter Bereich, landeinwärts bis zu der Grenze maximaler Wellenwirkung reichend und häufig zu Küstendünen überleitend). Gelegentlich wird für den permanent überfluteten Bereich der Sandschorre auch die Bezeichnung Vorstrand gebraucht, der, zusammen mit dem nassen Strand, dem mit Strandwall und trockenem Strand zusammen als Hochschorre bezeichneten Strandbereich gegenübergestellt werden kann. Auch Steilküsten besitzen örtlich einen schmalen, oft aus Brandungsgeröllen bestehenden Strandsaum (Schotterstrand). Begrenzt ist der Strand auf der Wasserseite durch das mittlere Tideniedrigwasser (MTnw) (Tidekurve) oder das Watt bzw. an tidefreien Küsten durch den mittleren Wasserstand (MW) und an der Landseite durch den Beginn des Pflanzenwuchses, die Böschung der Steilküste oder den Dünenfuss begrenzt. Er unterliegt einem ständigen Wellenangriff durch senkrecht oder schräg auflaufende Wellen. Durch die dabei entstehende Brandungsströme kann es zu Strandab- oder -anspülungen kommen (Abb.). Ein wichtiger und charakteristischer Prozess der Strandformung ist die Strandversetzung. litorale Serie Abb. 1.
Strand: a) Strandprofil (Querschnitt), b) Strömungsverhältnisse bei schrägem Wellenangriff (Draufsicht), c) Strömungsverhältnisse bei senkrechtem Wellenangriff (Draufsicht). |
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