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1) i.e.S. Oberbegriff für die Abtragungsprozesse, bei denen Material durch die Agenzien verlagert wird (fluviale Erosion, glaziale Erosion, Winderosion, marine Erosion). Erosion tritt ein, wenn die vom Agens ausgeübten Kräfte (Scher-/Schubspannungen) Partikel aufnehmen und transportieren können. Manche Autoren zählen daher die Prozesse der Massenbewegungen nicht zur Erosion hinzu. 2) i.w.S. Oberbegriff für alle zur Abtragung der Erdoberfläche beitragenden Vorgänge, die Boden- und Gesteinsmaterial aus ihrem Verband lockern, lösen und verlagern (inklusive Verwitterung und Massenbewegungen). Diese Definition entspricht der für Denudation im engl. Sprachraum. 3) Im deutschen Sprachraum hingegen war früher die Beschränkung des Begriffes Erosion auf die Prozesse der linienhaften, fluvialen Erosion üblich. Diesem Erosionsbegriff wurde die mehr flächenhaft wirksame Denudation (flächenhafte Erosion) gegenübergestellt. |
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