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Talsperre

 
     
  Stauanlage, die den vorrangigen Zweck hat, Wasser zu speichern und daher – anders als ein Wehr - die gesamte Talbreite absperrt. Talsperren sind meist Mehrzweckanlagen, die nicht nur der Bereitstellung von Trink-, Brauch- und Bewässerungswasser dienen, sondern auch der Niedrigwasseranreicherung oder dem Hochwasserschutz sowie der Wasserkraftgewinnung (Wasserkraftanlagen). Der dadurch entstehende Stausee dient häufig auch der Freizeit und Erholung. Die Bemessungsgrundlagen sind im Prinzip die gleichen wie sie für Stauanlagen allgemein gelten. Nach Material und Bauweise wird unterschieden zwischen der früher auch aus Bruchstein, heute ausschliesslich aus Beton hergestellten Staumauer und dem aus örtlich anstehendem Erd- und Felsmaterial geschütteten Staudamm. Gelegentlich werden auch beide Bauweisen kombiniert, wobei beispielsweise der zur Hochwasserentlastung dienende Teil des Dammes aus Beton ausgeführt wird. Die Wahl der Bauweise hängt entscheidend von den örtlichen Verhältnissen ab und wird u.a.


bestimmt durch die Form der Sperrstelle (Muldental, U- oder V-Tal), den geologischen Verhältnissen im Sperrenbereich, insbesondere im Hinblick auf Dichtigkeit und Festigkeit von Untergrund und Talflanken, sowie den verfügbaren Materialien und deren bodenmechanischen Eigenschaften. Anders als Staumauern erfordern Staudämme besondere Massnahmen für die Dichtung. Wegen ihrer Böschungen (1:1,2 bis 1:3) weisen sie zwar erheblich grössere Kubaturen auf, werden aber trotzdem heute bevorzugt gebaut, weil sie wegen der starken Mechanisierung des Baubetriebes sowie des Wegfalls aufwendiger Schalungsarbeiten kostengünstiger als Staumauern sind.


Neben dem eigentlichen Sperrenkörper gehören zu den Talsperren als Nebenanlagen der Grundablass zur Entleerung, Einrichtungen zur Ableitung und Nutzung des gespeicherten Wassers sowie die Hochwasserentlastung. Entsprechend dem unterschiedlichen Verlauf von Wasserdargebot und Nachfrage können die Wasserspiegelschwankungen in einer Talsperre sehr erheblich sein. Der Stauraum einer Talsperre gliedert sich dabei in mehrere Bereiche: a) Totraum: nicht entwässerbarer Bereich unterhalb des Grundablasses bzw. des Absenkzieles, b) Nutzraum: entsprechend dem Zweck der Anlage nach einem Betriebsplan zu bewirtschaftender Stauraum, und c) Hochwasserschutzraum: untergliedert in den Bereich bis zum Stauziel und den darüber liegenden unbeherrschbaren Hochwasserschutzraum, der sich durch den Aufstau am Überlaufwehr ergibt.
 
 

 

 

 
 
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