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Gesamtheit aller Massnahmen zur Reduzierung von Hochwasserspitzen durch Gewässerausbau. Ziel des Hochwasserschutzes ist es Bevölkerung, Gebäude und genutzte Landflächen entlang von Flussläufen vor Überschwemmungen zu schützen. Hochwasserschutz gliedert sich in folgende Massnahmen: a) Erhaltung des natürlichen Rückhaltes, wozu die Ausweisung und Freihaltung von natürlichen Überschwemmungsgebieten, Deichrückverlegung und Renaturierung ausgebauter Fliessgewässer gehören, b) technische Hochwassermassnahmen, zu denen der Bau von Talsperren, Rückhaltebecken, Polder, Deiche und Dämme zählen sowie Steuerungsmassnahmen zur Verminderung des Hochwasserscheitels, c) Massnahmen zur Vorsorge und Warnung. Hierzu gehört die Freihaltung von Überschwemmungsgebieten durch Bebauung, Hochwasserwarnungen und Herausgabe von Hochwasservorhersagen sowie Bereithalten technischer Hilfsmittel zum Schutz bzw. Rettung von Menschenleben, Tieren und Gütern. Weiter gehören zum Hochwasserschutz i.w.S. auch Massnahmen im Einzugsgebiet, wie z.B. Aufforstungen oder Massnahmen der Wildbachverbauung. |
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