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ist eine in den 1980er Jahren eingeführte agrarpolitische Massnahme in den EU-Mitgliedstaaten, um die Überproduktion zu reduzieren. Der Umfang der Flächenstillegung wird in der EU in Abhängigkeit von den Überschüssen festgelegt und beträgt im Rahmen der AGENDA 2000 10% der Flächen. Für die Mitgliedsstaaten ist die Stillegung obligatorisch, für die Landwirte ist die Teilnahme freiwillig. Der Produktionsausfall wird mit einer Flächenprämie in Abhängigkeit von der Bodenproduktivität kompensiert. Unterschieden wird zwischen der Rotationsbrache mit jährlich wechselnden Feldern und der Dauerbrache, die die Stillegung eines Feldes für mindestens 5 Jahre vorsieht. Schläge mit Brache werden gezielt begrünt oder der freien Sukzession überlassen. Der Aufwuchs darf in keiner Form genutzt werden, kommt aber aufgrund der Bodenruhe und der möglichen Ansaat mit Leguminosen der Folgefrucht aufgrund der N2-Fixierung zugute. |
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