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günstiger Standort für Deponien, der nach länderinternen Prüfkriterien festgelegt wird. Ausschlusskriterien bei seiner Auswahl sind der Schutzabstand zur nächsten Bebauung sowie der Abstand zu Wasserschutzgebieten und Naturschutzgbieten. Verbleibende Flächen werden hinsichtlich geologischer und hydrogeologischer Kriterien überprüft und die Eingrenzung in sog. Positivflächen vorgenommen. Die am besten geeigneten Standorte werden im Standortvergleich ermittelt. Die Deponieklasse bestimmt die Anforderungen an den geologischen Untergrund. Dieser trägt bei einem günstigen Deponiestandort langfristig die Hauptlast für die Rückhaltung bzw. Minderung des Schadstoffaustrags in das Grundwasser. Bezüglich Mächtigkeit, Dichtigkeit, Homogenität und Mineralogie des Barrieregesteins werden deshalb hohe Anforderungen gestellt. Die höchsten Anforderungen werden von tonig-schluffigen Gesteinen erfüllt, die Grundwassernichtleiter sind und durch ihren hohen Tonmineralanteil erhebliche Mengen von Schadstoffen zurückhalten können. Der Abstand zwischen der Grundwasseroberfläche und der Deponiebasis spielt eine weitere Rolle. Nach der TA Abfall sollte die Deponiebasis mindestens 1 m über der ungesättigten Zone liegen, damit die Schadstoffrückhaltekapazität der ungesättigten Zone wirksam ist. Bei gut durchlässigem Untergrund und geringer kapillarer Aufstiegshöhe sollte der Abstand zur Grundwasseroberfläche jedoch nicht mehr als 1-2 m betragen, da sonst mit einer allmählichen Austrocknung der mineralischen Dichtungsschicht zu rechnen ist. |
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