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Atommüll, Substanzen, Produkte oder Zwischenprodukte, die aus industriellen, kommerziellen oder wissenschaftlichen Tätigkeiten stammen und deren Ableitung oder Ablagerung wegen toxischer Eigenschaften, ihrer Persistenz ein unmittelbares und/oder langfristiges Risiko für den Menschen und seine Umwelt darstellen. Sie fallen durch den Betrieb von Kernkraftwerken, in der Industrie des Kernbrennstoffkreislaufs und anderen Industrien, in der Kernforschung und in der Nuklearmedizin an. Die Einteilung der Abfälle wird nach Aktivitätsinventar, Strahlungsart, Aggregatzustand, Wärmeentwicklung und Zerfalldauer durchgeführt. Unterschieden wird zwischen schwach radioaktiven Abfällen (LAW=low active waste), mittelradioaktiven Abfällen (MAW=medium active waste) und hochradioaktiven Abfällen (HAW=high active waste). Bei der Lagerung radioaktiver Abfälle unterscheidet man die Zwischenlagerung, die nötig ist um eine Wärmeentwicklung von hochradioaktiven Abfällen bzw. abgebrannten Brennelementen etwas abklingen zu lassen, und die Endlagerung. Letztere ist notwendig, um Mensch und Umwelt auf längere Sicht von der schädigenden Wirkung radioaktiver Strahlung zu schützen. Nach Standorten zur Endlagerung radioaktiver Abfälle wird weltweit intensiv gesucht. In der Bundesrepublik Deutschland gibt es zur Zeit nur Zwischenlager für radioaktiven Müll. Die Entsorgung erfolgt in Untertagedeponien, meist in stillgelegten Salzbergwerken. |
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