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Beseitigung von Abfall, Abgasen und Abwässern. Gesetzliche Vorschriften (z.B. TA Abfall) regeln eine umweltverträgliche und gesundheitsschonende Entsorgung durch Lagerung auf Deponien, Reinigung in Kläranlagen oder durch Verbrennen in Verbrennungsanlagen. Eine weitere Art der Entsorgung ist die Wiederaufbereitung von Brennelementen aus der Kernenergienutzung oder die Möglichkeiten der Wertstoffwiederverwertung (Recycling), wie sie in der BRD durch die Einführung des grünen Punktes gehandhabt wird. Die Entsorgung von abgebrannten Brennelementen durch Entlagerung bringt nach wie vor grosse gesellschaftliche wie auch umweltpolitische Probleme mit sich und birgt unkalkulierbare Gefahren für zukünftige Generationen. |
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