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sindTorf und Schlamme als Sammelbegriff für Mudde, Gyttja, Dy und Sapropel. Kennzeichen der organischen Böden nach DIN 18196 ist, dass sie in getrocknetem Zustand brennbar oder schwelbar sind. Nach DIN 1054 sind Lockergesteine organisch, wenn der Gewichtsanteil an organischen Beimischungen tierischer oder pflanzlicher Herkunft 3% bei nichtbindigen und 5% bei bindigen Lockergesteinen übersteigt. Diese Abgrenzung schliesst auch die organogenen Lockergesteine nach DIN 18196 mit ein. |
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