|
Begriff aus der Landespflege für einen in Deutschland gesetzlich verankerten Vorschriftenkatalog zur Festlegung, Erhaltung und Pflege von Grünflächen und Gartenanlagen im öffentlichen und privaten Bereich. Die von einer Gemeinde festgelegte Grünordnung wird im Grünordnungsplan dargelegt. Ziel dieser Planung ist es, auf kommunaler Ebene günstige ökologische Verhältnisse zu erhalten oder nach Möglichkeiten und Bedarf neu zu schaffen. Dem Grünordnungsplan liegt ein Konzept zugrunde, welches die Rahmenbedingungen durch gestalterische Massnahmen so verbessert, dass das Gemeindegebiet ökologische Ausgleichsflächen als Gegengewicht zu den Industrie- und Siedlungsflächen ausweisen kann. Im Grünordnungsplan einer Gemeinde sind daher diejenigen Flächen ausgewiesen, welche schützenswerte Grünflächen und Parkanlagen enthalten und Flächen, die für weitere Grüngürtel zur Verfügung stehen. Der Grünordnungsplan wird zusammen mit dem Flächennutzungsplan (Flächennutzungsplanung) zur Raumplanung eines Gemeindegebiets herangezogen. Die Erarbeitung einer Grünordnungsplanung nimmt in der Landespflege und im Baubereich eine zentrale Stellung ein. Grundlage dazu ist die Analyse der räumlichen und funktionellen Ordnung aller Grünelemente unter Berücksichtigung von ökonomischen, sozialen und technischen Erkenntnissen. Die Grünordnung ist somit auch ein wichtiges Feld der Landschaftsplanung im Wirkungsbereich der Siedlungsfläche und trägt i.w.S. zum Naturschutz bei. (Abb.).
Grünordnung: Grünordnung als Teil der Landespflege. |
|