| |
vorwiegend durch Pflanzenbewuchs charakterisierte, den Siedlungsbereichen zugeordnete Freiflächen, die stadtökologische, stadtgliedernde, siedlungsästhetische sowie Erholungs- und Freizeit-Funktionen besitzen. Zu den Grünflächen zählen die Grünanlagen der öffentlichen Hand (Parks, Stadtwälder, Stadtgärten, Friedhöfe, Spiel- und Sportplätze, Verkehrsbegleitgrün) sowie die privaten Gärten, Industriegrün, land- und forstwirtschaftliche Flächen im Siedlungsbereich und das Schutzgrün (z.B. Lärm-, Sicht- und Böschungschutzbepflanzung). Grünflächen werden in der Bauleitplanung dargestellt, wo neben den ökologischen Faktoren auch Vorstellungen über Flächenansprüche der Grünflächen von Bedeutung sind. |
|