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die auf einen sachlichen Schwerpunkt gerichtete, spezialisierte, "sektorale" Planung, im Gegensatz zur "querschnittsorientierten" räumlichen Gesamtplanung (Raumplanung). Zu den Bereichen der Fachplanung gehören die Agrar-, Forst-, Verkehrs-, Siedlungs-, Industrie-, Wasserwirtschafts- und Landschaftsplanung. Die Fachplanung ist administrativ auf verschiedenen Ebenen institutionalisiert (Bund, Länder, Regionen, Bezirke, Kantone, Gemeinden) und soll der räumlichen Gesamtplanung zuarbeiten. Sie verteilt i.a. auch die zur Ausführung ihrer Belange erforderlichen Finanzmittel. In einzelnen Bereichen der Fachplanung wird bereits seit langem das Prinzip der Nachhaltigkeit verfolgt (z.B. Forstwirtschaft, Wasserwirtschaft). Allerdings werden diese ökologischen Komponenten im Zielsystem der Fachplanung (Leitbild) immer wieder als zu unverbindlich kritisiert. Als Konsequenz ergibt sich, dass die Fachplanung ihre Sachverhalte zu separativ behandelt, ohne auf die Einbindung in das Landschaftsökosystem zu achten. Eine ungenügend koordinierte Fachplanung kann daher zur Zufallslandschaft führen. |
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