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Bodenaushub (neuere Bezeichnung), natürlich anstehendes und umgelagertes Locker- und Festgestein (DIN 18196), das i.d.R. bei Baumassnahmen ausgehoben oder abgetragen wird. Nicht zum Bodenaushub gehört der als Mutterboden bezeichnete humose Oberboden. Für diesen gelten im Hinblick auf den Verwendungszweck besondere Schutzbestimmungen. Bodenaushub soll soweit möglich wiederverwendet werden. Aufgrund seiner Herkunft oder Vorgeschichte kann Bodenaushub mit sehr unterschiedlichen Stoffen belastet sein. Die Belastung kann seine bautechnische Verwertbarkeit einschränken, aber auch eine Gefahr für die Umwelt darstellen. Die Verwertbarkeit des Bodens hängt von seinem Schadstoffgehalt, der Mobilisierbarkeit der Schadstoffe, der vorgesehenen Nutzung und den Einbaubedingungen ab. Es können u.U. Einzelbestandteile, wie Sande und Kiese, verwertet werden, während der Rest entsorgt wird. ABo |
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