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regionaler Entwicklungsplan, regionaler Raumordnungsplan, überörtlicher Leitplan zur künftigen Entwicklung einer Region. Er konkretisiert die Grundsätze der Raumordnung und Landesplanung in Text und Karten in den Massstäben 1:25.000 bis 1:50.000 für Teilgebiete bzw. Regionen eines Bundeslandes. Inhalte der Karten vom Regionalplan als Planungskarten, auf Grundlage von amtlichen topographischen Kartenwerken, sind sowohl der aktuelle Zustand als auch zukünftige Nutzungen. Bei der Aufstellung von Regionalplänen sind alle bereits vorliegenden Planungen der Fachressorts, der Gemeinden und anderer Institutionen aufeinander abzustimmen. Regionalpläne werden durch staatliche, kommunale oder andere Stellen wie Regionalverbände oder regionale Planungsgemeinschaften als Planungsträger erstellt. Sie müssen mit Grundsätzen der Raumordnung nach dem Bundesraumordnungsgesetz in Einklang stehen. |
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