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grossräumige Raumplanung, die sich mit der übergeordneten, überörtlichen und koordinierenden Planung gemäss vorgegebenen Grundsätzen der Raumordnung befasst. In Deutschland wird die Landesplanung von den Bundesländern wahrgenommen, welche für die Aufstellung von Landesentwicklungsplänen und -programmen zuständig sind sowie für die Abstimmung von raumbedeutsamen Vorhaben der verschiedenen Fachplanungen. Als Grundlage dient das Bundesraumordnungsprogramm, nach dem die Länder ihre raumordnungspolitischen Ziele ausrichten müssen. |
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