Gesamtheit der Massnahmen, mit denen die Nutzung der Naturgüter, d.h. der in der Biosphäre vorhandenen Stoffe oder Lebewesen, nachhaltig gesichert und die Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft erhalten werden können. Die Landschaftspflege stellt die praktische Ausführung des Naturschutzes auf unbebauten Gebieten dar, das Gegenstück im Siedlungsbereich ist die Grünordnung.