LEP, Plan, in dem die Ziele der Landesplanung der Bundesländer der BRD formuliert sind. Er beruht auf den Landesplanungsgesetzen (LPlG) der jeweiligen Länder. Im LEP wird die anzustrebende Ordnung und Entwicklung des jeweiligen Bundeslandes in Anlehnung an das Bundesraumordnungsprogramm festgelegt, oft ergänzt durch Landesentwicklungsprogramme. Raumplanung.