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agrarpolitischer Bericht in der BRD, der über die Situation in der Landwirtschaft berichtet und die Verflechtungen zur Wirtschafts-, Sozial-, Umwelt- und Bildungspolitik verdeutlicht. Er wird dem Bundesrat von der Bundesregierung vorgelegt. Seit 1970 wird der, durch das Landwirtschaftsgesetz (1995) gesetzlich verankerte Grüne Bericht als Agrarbericht bezeichnet. Für diesen Agrarbericht muss, zusätzlich zum Grünen Bericht, von der Bundesregierung auch ein Grüner Plan erstellt werden, in dem aus dem Grünen Bericht resultierende Massnahmen vorgeschlagen werden. |
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