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Extraktionsverfahren, Verfahren, das der Schadstoffabtrennung aus einem kontaminierten Boden dient. Die Schadstoffe werden nicht zerstört, sondern in 5-20% des Bodens aufkonzentriert. Der restliche Boden ist dann soweit gereinigt, dass er wieder an der Aushubstelle eingebaut werden kann. Die Reinigung des Bodens erfolgt in den meisten Fällen unter Zuhilfenahme von Spülmitteln. Bei anorganischen Schadstoffen wird mit angesäuertem oder teilweise auch alkalisiertem Waschwasser gearbeitet. Bei organischen Schadstoffen werden dem Waschwasser oberflächenaktive Substanzen (Tenside) oder organische Lösungsmittel zugesetzt.
Entscheidend für den Erfolg der Reinigung ist die Bindungsart der Kontamination, nämlich ob diese in Form von freien Schadstoffpartikeln, absorbiert in oder an der Oberfläche feiner Teilchen, oder in gelöster oder emulgierter Form im Bodenwasser vorliegt. Die hochkonzentrierten Reststoffe müssen entsorgt werden. Da sich die Schadstoffe an den Feinpartikeln des Bodens anreichern, sollte der Feinstkornanteil des zu reinigenden Bodens, insbesondere aus wirtschaftlichen Überlegungen, weniger als 25% betragen. Die Abtrennung der schadstoffreichen Feinstpartikel von dem gröberen Material erfolgt über Siebe, Hydrozyklone, Sedimentations- oder Flotationsverfahren. Die Bodenwäsche erfolgt in Off-site- oder On-site-Reinigungsanlagen und besteht aus mehreren Verfahrensstufen: Bodenvorbereitung, Nassaufschluss, Klassieren, Waschen der Schluff-, Sand- und Kiesanteile, Prozesswasseraufbereitung, Abwasseraufbereitung. Daneben sind Massnahmen zur Bodenluftabsaugung (oft schon beim Ausbub des Bodens) und Abluftreinigung erforderlich. Bei den In-situ-Waschverfahren (z.B. das Holzmann-Verfahren) wird ein Austragen der Schadstoffe aus dem Boden oder dem Grundwasser durch die Infiltration einer Waschflüssigkeit erreicht. Diese wird über Lanzen oder Drainagen in den Boden geleitet und, angereichert mit den Kontaminanten, über Entnahmebrunnen wieder aus dem Erdreich entfernt. |
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