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verbindlicher Bauleitplan in der zweistufig angelegten Bauleitplanung auf kommunaler Ebene, der aus dem Flächennutzungsplan abgeleitet wird. Der Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung von Teilbereichen eines Gemeindegebietes, erlangt die Gesetzeskraft einer Gemeindesatzung und ist für jedermann verbindlich. Im Bebauungsplan werden die Flächen- und Grundstücksnutzungen festgelegt, in dem die Art (Wohnbauflächen, gemischte Bauflächen, gewerbliche Bauflächen und Sonderbauflächen) sowie das Mass (Grundflächen-, Geschossflächen- und Baumassenzahl) der baulichen Nutzung nach der Baunutzungsverordnung, die überbaubare Grundstücksfläche und örtliche Verkehrsflächen bestimmt werden. Der Bebauungsplan besteht i.d.R. aus einer Plandarstellung im Massstab 1:500 bis 1:2.000 auf der Basis von topographischen Kartengrundlagen, wie Flurkarte, Liegenschaftskarte, Stadtgrundkarte in digitaler oder analoger Form und der Planzeichenverordnung. Ergänzt wird die Plandarstellung durch textliche Erläuterungen und Tabellen zu den Baumassnahmen. |
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