Lexikon Geologie Geografie Geowissenschaften  
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   #   

 

 
 

Altlasten

 
     
  ein vom Rat von Sachverständigen für Umweltfragen 1978 geprägter Begriff, der sich auf die unbekannten Risiken, die von Altdeponien und wilden Müllkippen ausgehen können, bezog. Aber nicht nur von Flächen mit Altablagerungen, sondern auch von Grundstücken stillgelegter Anlagen der gewerblichen Wirtschaft oder öffentlicher Einrichtungen, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist, können durch Verunreinigungen des Bodens bzw. der Gewässer Umweltgefährdungen ausgehen. Für derartige Grundstücke hat sich der Begriff Altstandorte eingebürgert, sie sind i.d.R. altlasttypischen Branchen zuzuordnen. Altablagerungen und Altstandorte werden wegen der Möglichkeit, dass von ihnen Gefährdungen für die menschliche Gesundheit sowie für die belebte und unbelebte Umwelt ausgehen können, als altlastverdächtige Flächen bzw. als Verdachtsflächen bezeichnet.


Durch Unterbewertung des Gefährdungspotentials, durch leichtfertigen Umgang mit Abfällen und umweltgefährdenden Stoffen, durch undichte Leitungs- und Kanalsysteme und beim Abbruch von Betriebsanlagen konnte und kann es zu Verunreinigungen (Kontaminationen) der Umweltmedien Boden, Wasser und Luft kommen. Es gehört heute zu den Zielen im Umweltschutz, die durch Altablagerungen und an Altstandorten bereits entstandenen Gefährdungen und Umweltschäden zu erfassen (Erfassung von Verdachtsflächen) sowie zu untersuchen (Altlastenerkundung) und zu bewerten (Altlasten-Bewertungsverfahren). Werden Gefährdungen der Umweltmedien und der Schutzgüter festgestellt, so sind diese einzuschränken (Schutz und Beschränkungsmassnahmen) und beherrschbar zu machen (Sicherungsmassnahmen). Durch Dekontaminationsmassnahmen können die zur Gefährdung führenden Verunreinigungen beseitigt werden. Darüber hinaus ist es wichtig, die bei der Erfassung, Untersuchung und Sanierung gewonnenen Erkenntnisse bundesweit zu sammeln und zu nutzen, um künftig derartige Umweltgefährdungen durch entsprechende Vorsorgemassnahmen zu vermeiden, d.h. die Entstehung neuer Altlasten zu verhindern.


Für die ökologischen Altlasten sind von der Arbeitsgruppe "Altablagerungen und Altlasten" der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) und auch vom Rat von Sachverständigen für Umweltfragen (SRU) Definitionen vorgeschlagen worden, die - mangels einer einheitlichen bundesrechtlichen Regelung - in verschiedenen Ländergesetzen mehr oder weniger verändert Eingang gefunden haben. Weiterhin existierte in der ehemaligen DDR eine Altlasten-Definition, die nicht nur stillgelegte, sondern auch betriebene Anlagen und grossflächige Bodenbelastungen umfasste. Es ist zweckmässig, auch für diese in Betrieb befindlichen Anlagen und noch genutzten kontaminierten Grundstücke in den neuen Bundesländern den Begriff Altlasten zu verwenden, sofern die zur Gefährdung führenden Verunreinigungen vor dem 1. Juli 1990 ("Umweltunion") entstanden sind (Altlasten-Freistellungsklausel).


In verschiedenen Ländergesetzen sind das Aufsuchen und Bergen von Munition und Kampfmitteln ausgeklammert. Dieser Bereich gehört zu den Kriegsfolgelasten und zu den kriegs- und rüstungsbedingten Altlasten (Rüstungsaltlasten). Darunter fallen alle umweltgefährdenden Verunreinigungen der Umweltgüter Boden, Wasser und Luft durch Chemikalien aus konventionellen und chemischen Kampfstoffen. Daneben existieren noch umweltgefährdende Kontaminationen auf ehemals militärisch genutzten Liegenschaften, sie werden als militärische oder Verteidigungs-Altlasten bezeichnet.
 
 

 

 

 
 
Ein Bookmark auf diese Seite setzen:
 
 

 

 

 
 
<< vorheriger Begriff
 
nächster Begriff >>
Altkarte
 
Altlastenerkundung
 
     

Weitere Begriffe : Grundwasservorkommen Hochzeichnung ökologisches Optimum

 

 
Startseite GeoDZ
Copyright © 2010 GeoDZ.com. All rights reserved.  Nutzungsbedingungen  |  Datenschutzbestimmungen  |  Impressum