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die landesrechtlichen Vorschriften unterscheiden den Terminus Altlasten in Altablagerungen und Altstandorte. Dabei verstehen die Legaldefinitionen unter Altablagerungen allgemein stillgelegte Deponien, unter Altstandorten stillgelegte, gewerblich genutzte Flächen, auf denen mit umweltgefährdenden, vorzugsweise wassergefährdenden Stoffen umgegangen wurde. Zu ergänzen ist, dass einige altlastenrechtliche Definitionen auf einen bestimmten Zeitpunkt zur Erfassung von Altablagerungen abheben, andere Gesetze verzichten hierauf. Altablagerungen können alle Arten von Schadstoffen beinhalten. Viele Altablagerungen sind daher als Mischdeponien zu bezeichnen. Durch geeignete Erkundungsmassnahmen (z.B. Akten- und Unterlagenstudium, Luftbildauswertung, Personenbefragung, Sondierungen und Schürfe) kann man einen Eindruck von den möglichen Inhaltsstoffen einer Altablagerung bekommen. |
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