nach dem Wasserhaushaltsgesetz geforderter Plan zur Sicherung der Entwicklung der für Lebens- und Wirtschaftsverhältnisse notwendigen wasserwirtschaftlichen Voraussetzungen. Dabei müssen die nutzbaren Wasservorräte, die Erfordernisse des Hochwasserschutzes und die Reinhaltung der Gewässer (Gewässerschutz) berücksichtigt werden.