| |
am 11.11.1952 verkündetes Gesetz über den Deutschen Wetterdienst, rückwirkend wirksam vom 1.4.1952 an. Es überführt das Meteorologische Amt für Nordwestdeutschland, die Körperschaft des öffentlichen Rechtes „Deutscher Wetterdienst der US-Zone”, die damaligen Wetterdienste der Länder Rheinland-Pfalz, Baden und Württemberg-Hohenzollern mit ihren jeweils nachgeordneten Verwaltungsstellen in die Anstalt „Deutscher Wetterdienst” mit Sitz in Bad Kissingen. Die Anstalt Deutscher Wetterdienst untersteht dem Bundesminister für Verkehr. Im Ergänzungsgesetz vom 8.8.1955 wird der Wetterdienst zusätzlich mit der Überwachung der Luft auf radioaktive Beimengungen und deren Verfrachtung betraut. Am 23.12.1959 folgt die Integration des saarländischen Wetterdienstes. |
|