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Wasserstrasse

 
     
  Sammelbezeichnung für Flüsse, Kanäle oder Seen, die von Schiffen für den Personen- und/oder Güterverkehr befahren werden können. In Deutschland sind die in Bundesbesitz befindlichen Bundeswasserstrassen im Bundeswasserstrassengesetz (WaStrG) ausgewiesen. Sie gliedern sich nach dem Wasserwegerecht in Binnenwasserstrassen und Seewasserstrassen. Der Schiffsverkehr unterliegt gesetzlichen Regelungen.


Flüsse zählen zu den ältesten Verkehrswegen, wobei Grösse und Tragfähigkeit der Schiffe zunächst von der natürlicherweise vorhandenen Breite und Tiefe des Gewässers abhängig waren. Eine systematische Anpassung an wirtschaftliche Notwendigkeiten und ein Ausbau von Flusssystemen zu zusammenhängenden Verkehrsnetzen fällt im wesentlichen mit der Industrialisierung und dem Entstehen arbeitsteiliger Gesellschaften zusammen. Dabei wurden getrennte Flusssysteme durch Schiffahrtskanäle verbunden und in ursprünglich frei fliessenden Gewässern durch geeignete Regelungsmassnahmen, vor allem durch den Bau von Staustufen, die erforderlichen Wassertiefen hergestellt.


Das deutsche Wasserstrassennetz umfasst insgesamt 7700 km, davon 1800 km Kanäle, der Anteil der Seewasserstrassen beträgt 800 km. Auf diesem Verkehrsnetz wird ein Güterverkehrsaufkommen von 60 Mrd. tkm abgewickelt, davon zwei Drittel auf dem Rhein, was etwa 25% des deutschen Massengüterfernverkehrs entspricht. Es ist Teil eines gesamteuropäischen Wasserstrassennetzes, dessen Hauptachsen Rhône, Rhein, Donau und Elbe sind. Zu den grossen Wasserstrassensystemen gehören weiter u.a. der Wolga-Baltic-Wasserweg zwischen Ostsee und Schwarzem Meer sowie das Mississippi-Wasserstrassensystem mit dem küstenparallel verlaufenden Intercoastal Waterway.


Die Ausbauparameter einer Wasserstrasse werden im wesentlichen durch Standard-Schiffsgrössen (Wasserstrassenklasse) und das erwartete Verkehrsaufkommen bestimmt. Der Verkehrswasserbau umfasst dabei sämtliche Massnahmen, die erforderlich sind, um natürliche Gewässer für den Verkehr mit Binnenschiffen auszubauen und künstliche Schiffahrtswege anzulegen. Im wesentlichen handelt es sich dabei um flussbauliche Massnahmen (Flussbau), Staustufen mit Schleusen, Schiffahrtskanäle und Häfen. Wasserstrassen sind häufig Mehrzweckanlagen, die zusätzlichen Zwecken wie dem Hochwasserschutz, der Erzeugung von Wasserkraft oder, wie z.B. beim Main-Donau-Kanal, auch der Überleitung von Wasser aus Überschussgebieten in Wassermangelgebiete dient.
 
 

 

 

 
 
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