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zum Naturschutz gehörende, teilweise gesetzlich begründete Massnahmen, die das Überleben bedrohter Tierarten sichern sollen. Besonders der Schutz grosser, attraktiver Arten, sogenannter Flaggschiffarten (Elefanten, Grossräuber, Wale, Lachs) ist geeignet, ganze Lebensräume (Biotope) und Biozönosen zu erhalten. Denn der Schutz einer auffälligen und zudem „beliebten” Symbolart lässt sich politisch gut durchsetzen und schützt sowohl den meist ausgedehnten Lebensraum dieser Art als auch alle diejenigen Arten, auf welche die Flaggschiffart angewiesen ist. |
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