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in der Neufassung vom 14.5.1998 regelt dieses den Umgang mit Schadorganismen und nichtparasitären Beeinträchtigungen der Pflanzen, insbesondere der Kulturpflanzen, die Gefahrenabwehr bei Anwendung von Pflanzenschutzmitteln oder andere Massnahmen des Pflanzenschutzes, insbesondere für die Gesundheit von Mensch, Tier und Naturhaushalt und die Integration des deutschen Pflanzenschutzrechtes in die Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft. |
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