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SI-Basiseinheit der Länge, Einheitenzeichen m. Seit 1983 (17. Generalkonferenz für Mass und Gewicht (CGPM)) definiert als Länge der Strecke, die Licht im Vakuum während der Dauer von 1/299.792.458 Sekunden durchläuft. Von der französischen Nationalversammlung (1795) ursprünglich als vierzigmillionster Teil des durch die Pariser Sternwarte verlaufenden Erdmeridians definiert, erfolgte 1889 die Festlegung des Meters als Abstand zweier eingeritzter Linien auf einem Platin-Iridium-Stab von x-förmigem Querschnitt (Urmeter). In Deutschland gilt das Meter seit 1872. Eine Kopie des Urmeters wird bei der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt in Braunschweig aufbewahrt. Seit 1927 wird die Definition des Meters auf ein Wellenlängennormal zurückgeführt. Auf der 11. Generalkonferenz für Mass und Gewicht (CGPM) 1960 wurde beschlossen, das Meter über die Wellenlänge der Strahlung des Krypton-Atoms Kr 86 zu definieren. Diese Definition wurde 1983 durch die oben genannte Festlegung über die Lichtgeschwindigkeit abgelöst. |
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