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Kabinettskarte

 
     
  1) i.w.S. eine historische Karte des 17. und 18. Jh., die für das Aufhängen in einem Dienstzimmer bestimmt und im Kartenbild meist gröber als eine Handkarte gestaltet war, aber nicht die Fernwirkung einer Wandkarte hat. Sie ist oft handgezeichnet, in gedruckter Form ist sie wegen des begrenzten Formats der Kupferplatten oft aus mehreren Blättern bestehend, aber stets von einem gemeinsamen, meist repräsentativ ausgestalteten Rahmen umschlossen. 2) i.e.S. die für den preussischen Staat geschaffene Übersichtskarte, deren Herstellung zwischen 1767 und 1787 General F.W.K. Graf Schmettau (1743-1806) und C.L. v. Oesfeld (1741-1804) leiteten. Als "Kabinettskarte des preussischen Staates östlich der Weser" umfasst das Kartenwerk mehrere hinsichtlich Massstab, Genauigkeit und Ausführung unterschiedliche Teile, meist 1:50.000, mit zusammen 272 handgezeichneten Blättern.  
 

 

 

 
 
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