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natürliches oder künstliches Wasserbecken mit Anlagen für das Festmachen von Schiffen, den Verkehr zwischen Schiff und Land, den Umschlag, die Lagerung und den Transport von Gütern sowie für die Ausbesserung von Schiffen. Die Gestaltung eines Hafens richtet sich nach Verkehrsart (Seehäfen, Binnenhäfen), nach Lage (Küstenhäfen, Flusshäfen, Kanalhäfen) und Zweck der Anlage (Schutzhäfen, Nothäfen, Handelshäfen sowie Werk- und Industriehäfen). Die Gestaltung hängt auch von den jeweiligen Umschlagsgütern und den dafür erforderlichen Anlagen ab. So wird z.B. ein Ölhafen aus Sicherheitsgründen getrennt von den anderen Umschlagsbecken angelegt und mit besonderen Einrichtungen zur Gefahrenabwehr versehen. Containerhäfen zeichnen sich durch besonders umfangreiche Freiflächen und mobile Ladegeräte aus. Form und Grösse eines Hafens werden durch die örtlichen Verhältnisse bestimmt sowie durch die zu erwartenden Umschlagsleistungen. Parallelhäfen und Dreieckshäfen grenzen unmittelbar an die jeweilige Wasserstrasse, während der Molenhafen durch eine meist parallele Mole von der Wasserstrasse teilweise getrennt ist. Stichhäfen sind grössere Anlagen, die nicht unmittelbar an der Wasserstrasse liegen, sondern mit dieser durch einen Stichkanal verbunden sind (z.B. Hafen Duisburg). Dockhäfen sind durch doppelkehrende Schleusentore (Tore, die Wasserdruck von beiden Seiten standhalten) gegen starke Wasserstandsschwankungen gesichert.
EWi |
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