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Fähigkeit einer Landschaftsfläche oder eines Landschaftsraumes, aufgrund seiner natürlichen und infrastrukturellen Ausstattungsmerkmale die körperliche und geistige Regeneration des Menschen zu fördern (Erholungsgebiet). Zur Erholungsnutzung gehören im allgemeinen Freizeitaktivitäten, die der menschlichen Gesundheit nicht abträglich sind, so z.B. Wandern, Baden, Radfahren, Campen, Spazierengehen und Ski fahren. Durch die zunehmende Zahl an Erholungssuchenden hat der Nutzungsdruck in Erholungsgebieten sowie der dadurch initiierte Freizeitverkehr stark zugenommen. |
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