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naturräumliche Grundeinheit topischer Dimension, die aus nur einem Top besteht oder aus mehreren Topen zusammengesetzt sein kann. Die Elementarlandschaft wird nach dem Prinzip der Naturräumlichen Gliederung bestimmt und steht als Grundeinheit am Ende dieses deduktiven Gliederungsprozesses der Landschaft. Die Grenzen der Elementarlandschaft werden durch die Gliederungsmerkmale Relief, Gewässer, Vegetation und Boden bestimmt und formal begründet. Elementarlandschaften stehen als physiognomische und funktionale Einheiten für sich (z.B. Wassereinzugsgebiete topischer Grössenordnung). Sie sind in der Landschaftsökologie von fundamentaler Bedeutung, weil in ihnen die Landschaftsökosysteme untersucht werden. |
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