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EGW, Umrechnungsfaktor zur Bemessung von Anlagen zur Abwasserreinigung. Dabei wird die Schmutzfracht von industriellen oder gewerblichen Abwässern bezogen auf die durchschnittliche Schmutzlast von häuslichem Abwasser je Einwohner. Bezugsgrösse ist dabei der Gehalt an organischen Verschmutzungen, ausgedrückt als biochemischer Sauerstoffbedarf in fünf Tagen (BSB5). Zugrunde gelegt wird dabei ein BSB5 von 60 g je Einwohner und Tag. Zur Herstellung von 1000 l Bier fallen in einer Brauerei beispielsweise Abwassermengen an, die 150-350 EWG entsprechen. Die in einer kommunalen Kläranlage zu behandelnde Schmutzfracht ergibt sich damit aus der Zahl der effektiv angeschlossenen Einwohner und den Einwohnergleichwerten des gewerblichen und industriellen Abwassers. |
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