Bauwerk im einem Schiffahrtskanal, das zum Abschliessen einzelner Kanalstrecken (Halterungen) dient. Damit soll bei Schäden, z.B. Dammbrüchen, das Auslaufen der gesamten Kanalhaltung verhindert werden. Bei Bauarbeiten am Kanal kann so auch die Entleerung einzelner Kanalabschnitte ermöglicht werden.