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Territorialgewässer, erstrecken sich auf den auch als Küstenmeer bezeichneten Meeresstreifen, der jenseits des Landgebietes und seiner inneren Gewässer bzw. Archipelgewässer eines Küstenstaates liegt. Die Breite der Küstenmeere beträgt nach dem geltenden internationalen Seerecht maximal 12 Seemeilen. Das Küstenmeer, sein Luftraum, sein Meeresboden und sein Untergrund sind Souveränitätsgebiet des Küstenstaates. |
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