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Proportionalitätsfaktor, der bei der Formulierung des Newtonschen Gravitationsgesetzes auftritt (Gravitation). Die Gravitationskonstante G ist betragsmässig gleich der Anziehungskraft zweier Massenpunkte mit der Masseneinheit (1 kg), die voneinander den Abstand einer Längeneinheit (1 m) haben. Der Wert der Gravitationskonstante beträgt G = 6,6720±0,0041·10-11 m3/(s2kg). Die geozentrische Gravitationskonstante GM ist das Produkt aus der Gravitationskonstanten G und der Gesamtmasse M der Erde. Ihr Wert wird durch internationale Vereinbarung als definierende Konstante eines geodätischen Referenzsystems festgelegt und beträgt für das GRS80 GM = 3986005·108 m3/s2. |
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