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zur Abschätzung des Gefährdungsgrades in Erdfallgebieten sind Kenntnisse über die Tiefenlage des verkarsteten Gesteins, die Erdfallhäufigkeit (bezogen auf km2), eine Zeitangabe (Jahr, Jahrzehnt, Jahrhundert) sowie Anfangsdurchmesser der Einbrüche Voraussetzung. Geländebegehungen und Befragung der Bewohner sind für die Beurteilung solcher Gebiete unverzichtbar. Das Niedersächsische Landesamt hat zur Bestimmung des Gefährdungsgrades ein Schema mit acht Gefährdungskategorien entwickelt: Kat. 0: kein lösliches Gestein im Untergrund; Kat. 1: lösliches Gestein liegt sehr tief; Kat. 2: irreguläre Auslaugung kann nicht ausgeschlossen werden; Kat. 3: reguläre Auslaugung möglich; Kat. 4-6: werden nach Erdfallhäufigkeit festgelegt; Kat.7: Überbauung eines jungen oder aktiven Erdfalls. Die Kategorien 1-3 gelten für Gebiete, in denen (noch) kein Erdfall aufgetreten ist. |
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