|
Dünger, sind laut Düngemittelgesetz Stoffe, die dazu bestimmt sind, unmittelbar oder mittelbar Nutzpflanzen zugeführt zu werden, um ihr Wachstum zu fördern, ihren Ertrag zu erhöhen oder ihre Qualität zu verbessern. Im Sprachgebrauch wird unterschieden nach ihrer chemischen Zusammensetzung in organische und mineralische Düngemittel bzw. nach ihrer Herkunft in Wirtschaftsdünger oder Handelsdünger. Das Düngemittelgesetz unterscheidet mineralische und organische Handelsdünger, deren Zulassung und Verkehr im Düngemittelgesetz geregelt sind, Natur-und Hilfsstoffe, wie Wirtschaftsdünger, Bodenhilfsstoffe, Kultursubstrate, und ausgenommene Düngemittel, z.B. Klärschlämme, die dem Abfallbeseitigungsgesetz unterliegen. |
|