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gesetzmässiges Generalisieren,im Unterschied zum intuitiven Generalisieren (das auch als freies Generalisieren bezeichnet wird) die konsequente Anwendung von festgelegten Generalisierungsregeln sowie die Einhaltung einer vorgegebenen Generalisierungsreihenfolge. Das regelhafte Generalisieren zielt auf ein möglichst homogenes und objektives Generalisierungsergebnis ab. Es wird vor allem bei der Ableitung topographischer Folgemassstäbe durch entsprechende Zeichenvorschriften und redaktionelle Anweisungen gewährleistet. Den verbleibenden Spielraum für subjektive Entscheidungen versucht man seit längerem durch die Formalisierung und Mathematisierung der Generalisierungsvorgänge zu verringern. Hierfür existieren zwei Ansätze. Der empirische Ansatz geht von der Objektivität vorliegender Generalisierungsergebnisse aus, analysiert diese und leitet daraus Regeln ab, z.B. für die Anzahl der im Folgemassstab darzustellenden Objekte einer Klasse (Objektauswahl). Der konstruktive Ansatz berücksichtigt zahlreiche in vorliegenden Zeichenvorschriften, Klassifikationen und Generalisierungsreihenfolgen enthaltene Komponenten. Die Formalisierung der Generalisierungsabläufe ist Voraussetzung für den schrittweisen Übergang zur rechnergestützten Generalisierung. |
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