|
Maximaler Arbeitsplatzkonzentrations-Wert, maximal erlaubte Konzentration eines gesundheitsschädlichen Arbeitsstoffes, bei der ein gesunder Erwachsener nach Exposition von täglich 8 Stunden an 5 Wochentagen über sein gesamtes Arbeitsleben hinweg nicht mit Gesundheitsrisiken rechnen muss. Da ständig neue toxikologische Kenntnisse gewonnen werden, unterliegen die MAK-Werte einer fortlaufenden Überarbeitung. Die bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft angesiedelte Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe gibt jährlich eine aktualisierte Liste mit Angaben der maximal zulässigen Konzentrationen für die betreffenden Gase und Stäube am Arbeitsplatz heraus. Die MAK-Liste enthält auch eine Klassifizierung bestimmter Arbeitsstoffe nach deren bewiesener oder vermuteter Kanzerogenität. |
|