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der kleinste selbständige, räumlich abgegrenzte Teil der Erdoberfläche, der zur Nutzung und lagemässigen Darstellung des Grundeigentums gebildet und durch eine Flurstücksnummer gekennzeichnet wird. Die Flurstücksgrenzen sind in der Flurkarte festgelegt und in der Natur meist durch Grenzzeichen vermarkt. Ein Flurstück kann nur einer Flur, einer Gemarkung und einem Gemeindebezirk angehören. |
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